Beitragsordnung

Stand 16. Oktoboer 2025 – Beschlossen durch den Vorstand

Präambel

Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und die Zahlungsmodalitäten der Mitgliedsbeiträge im Förderverein der Kita Inselmäuse Potsdam e. V. und basiert auf §4 der Satzung.

Die Beitragsordnung ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden, die die grundsätzliche Ausgestaltung der Beitragsordnung vorgibt.

§ 1 Beitragshöhe

  1. Der Regelbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr. Mitglieder werden gebeten, diesen Betrag zu zahlen, sofern es ihnen finanziell möglich ist.

  2. Grundsätzlich kann der Mitgliedsbeitrag aber frei gewählt werden, und Mitglieder haben die Möglichkeit, einen individuellen Beitrag zu leisten. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch 30 Euro pro Jahr.

§ 2 Partnermitgliedschaft

  1. Paare, die gemeinsam Sorge für ein von der Kita Inselmäuse betreutes Kind tragen, können jeweils Mitglied des Vereins werden und dabei eine Partnermitgliedschaft eingehen. In diesem Fall fällt für beide Personen nur ein gemeinsamer Mitgliedsbeitrag an.

  2. Beide Partnermitglieder genießen die vollen Mitgliedsrechte, zahlen jedoch nur den Betrag für eine Einzelmitgliedschaft. Bei Ausscheiden von einem der Partner aus dem Verein übernimmt der andere Partner die alleinige Verantwortung zur Entrichtung von zukünftigen Mitgliedsbeiträgen. (§4.6 der Satzung).

§ 3 Beitragszahlung und Fälligkeit

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten und werden jeweils zum 1. Oktober des Geschäftsjahres fällig. Bei Neumitgliedern, bei denen ein Einzug zum 01. Oktober im Jahr vor der Mitgliedschaft nicht möglich ist, ist der entsprechende Mitgliedsbeitrag zeitnah, nach Antragsstellung zu erheben.

  2. Der Beitrag wird per Lastschriftverfahren von dem vom Mitglied angegebenen Konto eingezogen. Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

  3. Sollte sich das Bankkonto eines Mitglieds ändern, ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Für Gebühren, die durch Rücklastschriften aufgrund unzureichender Deckung oder falscher Kontodaten entstehen, haftet das Mitglied, sofern es diese zu vertreten hat.

  4. Zur Deckung der Mehrkosten behält sich der Verein vor, von Mitgliedern, die sich mit der Beitragszahlung in Verzug befinden und deshalb vom Förderverein schriftlich gemahnt werden müssen, Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung zu erheben.

  5. Die Vorabinformation (Pre-Notification) über den Einzug fälliger Beiträge erfolgt spätestens einen Kalendertag vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse.

§ 4 Spenden und Spendenbescheinigungen

  1. Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, zusätzlich zum Jahresbeitrag Spenden an den Verein zu leisten oder ihren Beitrag freiwillig zu erhöhen, um die Ziele des Vereins weiter zu unterstützen.

  2. Spendenbescheinigungen werden in der Regel erst ab einem Betrag ausgestellt, für den ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt nicht ausreicht (aktuell 300 Euro). Für kleinere Beträge genügt dem Finanzamt in der Regel der Kontoauszug oder eine Zahlungsbestätigung.

§ 5 Austritt und Beitragsrückerstattung

  1. Bei Austritt eines Mitglieds während des Jahres erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Jahresbeitrags. Die Mitgliedschaft endet gemäß den Regelungen der Satzung des Vereins.

  2. Offene Beitragspflichten bis zum Ende der Mitgliedschaft sind vom Mitglied zu erfüllen.

  3. Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Die Erklärung wird mit dem Zugang gegenüber dem Vorstand wirksam. Der Vorstand bestätigt dem Mitglied den Zugang der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt des wirksamen Kündigungsaustritts dem Mitglied in Textform. Dies geschieht grundsätzlich an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse.

  4. Die Kündigung ist jeweils zum 30. September möglich.

  5. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche.

§ 6 Änderungen der Beitragsordnung

  1. Der Vorstand kann die Beitragsordnung anpassen.
  2. Die Bestimmung der Beitragshöhe obliegt allein der Mitgliederversammlung.